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Die Arbeitsvermittlung
wird unter Einhaltung aller gesetzlichen und rechtlichen
Bestimmungen durchgeführt.
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Vermittlungen erfolgen
grundsätzlich nur auf Grundlage eines vorhandenen und gültigen
Vermittlungsgutscheines.
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Es besteht kein
Rechtsanspruch auf eine Vermittlung.
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Vermittlungsgutscheine
werden nur als Kopie entgegen genommen, auch wenn eine aktive
Vermittlung bevorsteht.
Das Original wird erst nach erfolgreicher Vermittlung benötigt.
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Es entscheidet
grundsätzlich der vermittelte Arbeitgeber, welcher Bewerber und zu
welchem Zeitpunkt dieser zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird.
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Steht der Bewerber dem
Vermittlungsprozess unbegründet (im Sinne dieses
Vermittlungsprozesses) nicht zur Verfügung, stellen wir eine weitere
Bearbeitung sofort ein.
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Nur bei einem aktiven
Vermittlungsprozess nehmen wir mit dem Bewerber direkten Kontakt
auf.
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Bewerbungsunterlagen
bitte ohne Bewerbungsmappe senden da Ihre Unterlagen grundsätzlich
nicht zurück geschickt werden. Gerne können Sie uns auch Ihre
Bewerbung per E-Mail oder Fax zukommen lassen.
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6 Monate nach dem
Einreichungstag verliert die Bewerbung ihre Gültigkeit und wird
vernichtet.
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Bei Beginn einer aktiven
Vermittlung wird mit dem Bewerber grundsätzlich ein
Vermittlungsvertrag geschlossen.