| Vermittlungsgutschein
Sehr geehrter Bewerber, vielen Dank für Ihr Interesse an unserer kostenlosen Vermittlung. Zur aktiven Vermittlung benötigen wir von Ihnen einen gültigen Vermittlungsgutschein. So erhalten Sie den Gutschein Sie erhalten auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens acht Wochen von der Agentur für Arbeit oder von einem privaten Vermittler noch nicht vermittelt sind. Entscheidend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten drei Monaten vor der Beantragung des Gutscheins. Diese Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder beruflichen Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben. Einen Gutschein erhalten Sie auch, wenn Sie zurzeit in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme sind oder zuletzt waren (eine bestimmte Dauer der Arbeitslosigkeit ist nicht erforderlich). Den Gutschein können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich oder auch telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax, EMail) unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer beantragen. Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de Bitten senden Sie uns Ihre Bewerbung grundsätzlich mit einer Kopie des Vermittlungsgutscheines. Bewerben Sie sich per E-Mail schreiben Sie bitte im Betreff der E-Mail „ Bewerbung mit Vermittlungsgutschein“. Sollten Sie eine Gutscheinkopie nicht mitschicken können, aber dennoch einen Gutschein besitzen, schreiben Sie bitte nur den Betreff „Bewerbung mit Vermittlungsgutschein“ und notieren Sie, dass ein Vermittlungsgutschein vorhanden ist und dieser bei einem Termin etc. mitgebracht wird. Dies betrifft auch Ihre schriftliche Bewerbung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team der - Agentur für Arbeitsvermittlung Bettina Eisenbraun -
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